Machen Sie Schluss mit vorgefassten Meinungen über getönte Scheiben – was sagt die Straßenverkehrsordnung wirklich?

Der Einbau getönter Scheiben bei Dark Tint Marseille ist die Garantie dafür, dass Ihr Fahrzeug mit getönten Scheiben ausgestattet wird, die zu 100 % den geltenden Vorschriften entsprechen. Wir verlegen zugelassene Tönungsfolien unter vollständiger Einhaltung der neuen Vorschriften. Seit dem 1. Januar 2017 legt der Erlass die gesetzliche Tönung der Frontscheiben von Fahrzeugen auf maximal 30 % fest .

Das bedeutet, dass das Tönen Ihrer Scheiben weder vorne noch hinten verboten ist. Es ist jedoch strengstens verboten, die Frontscheibe komplett zu tönen!

Wir haben einzigartiges Know-how und exklusive Werkzeuge entwickelt, um unseren Kunden das Fahren mit getönten Scheiben zu ermöglichen, die zu 100 % den Vorschriften entsprechen und gleichzeitig Ihren Bedürfnissen entsprechen.

WELCHER PROZENTSATZ IST AUF MEINEN FRONTFENSTERN ZULÄSSIG?

Gemäß der Verordnung 2016-448, die seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, schreibt die IT eine Durchlässigkeit für sichtbares Licht (TLV) von 70 % für die Frontscheiben von MOTORISIERTEN Fahrzeugen vor. ES IST TATSÄCHLICH immer möglich, die Frontscheiben IHRES Fahrzeugs tönen zu lassen, vorausgesetzt, dass der Gesamt-TLV (Glas + Folie) größer oder gleich 70 % ist!

Artikel des Dekrets Nr. 2016-448 zur Änderung der Straßenverkehrsordnung

Artikel 27:

Die Absätze 2, 3 und 4 von Artikel R. 316-3 werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:

„Außerdem müssen die Windschutzscheiben und die vorderen Seitenfenster auf der Fahrer- und Beifahrerseite eine ausreichende Durchsichtigkeit sowohl von der Fahrzeuginnenseite als auch von der Außenseite des Fahrzeugs aus aufweisen und dürfen keine nennenswerte Verformung der durch die Durchsichtigkeit sichtbaren Gegenstände oder keine erkennbare Farbveränderung verursachen.“ . Die Transparenz dieser Scheiben gilt als ausreichend, wenn der reguläre Lichtdurchlässigkeitsgrad mindestens 70 % beträgt.

Im Falle einer Panne müssen sie dem Fahrer weiterhin eine klare Sicht auf die Straße ermöglichen.

„Jeder Eingriff, der geeignet ist, die Sicherheitseigenschaften oder die Transparenzbedingungen der in den vorstehenden Absätzen vorgesehenen Fenster zu beeinträchtigen, ist verboten.“

„Der für Verkehr zuständige Minister legt per Beschluss die Anwendungsbedingungen dieses Artikels fest. Insbesondere legt es die Bedingungen für die Genehmigung, einschließlich der Transparenz, der verschiedenen Kategorien von Fenstern in Fahrzeugen fest und gegebenenfalls die Ausnahmen, die aus medizinischen Gründen oder Bedingungen für die Ausrüstung von gepanzerten Fahrzeugen gerechtfertigt wären.“

„Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Artikels oder die zu seiner Anwendung getroffenen Bestimmungen, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Bedingungen der Transparenz beziehen, werden mit der für Verstöße dritter Klasse vorgesehenen Geldbuße geahndet.“ »

Abschnitt 28:

Nach Artikel R. 316-3 wird ein Artikel R. 316-3-1 wie folgt eingefügt:

Die Tatsache, dass ein Fahrer mit einem Fahrzeug fährt, das die Bestimmungen des Artikels R. 316-3 in Bezug auf die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen für die Transparenz von Fenstern oder die für seine Anwendung geltenden Bestimmungen nicht einhält, wird mit einer Geldstrafe geahndet Verstöße vierter Klasse. Dieser Verstoß führt automatisch zu einem Abzug von drei Punkten auf Ihrem Führerschein.

„Immobilisierung kann unter den in den Artikeln L. 325-1 bis L. 325-3 vorgesehenen Bedingungen angeordnet werden. »

Artikel 44:

Nach Artikel R. 325-5 wird ein Artikel R. 325-5-1 wie folgt eingefügt:

" Kunst. R. 325-5-1 . - Wenn das Fahrzeug unter Verstoß gegen die Anforderungen des Artikels R. 316-3 in Bezug auf die Bedingungen der Fenstertransparenz oder gegen die für dessen Anwendung geltenden Anforderungen fährt, muss in der Stilllegungsentscheidung vorgeschrieben werden, dass das Fahrzeug in Übereinstimmung gebracht wird.

„In diesem Fall kann gemäß den Anforderungen von Artikel R. 325-9 II und Artikel R. 325-36 ein vorläufiges Verkehrsformular erstellt werden, dessen Gültigkeit sieben Tage nicht überschreiten darf. »

Auszug aus der Straßenverkehrsordnung vor Erlass vom 13.04.2016

Artikel R316-3:

„Alle Fenster müssen aus transparentem Material sein, so dass die Gefahr von Körperverletzungen im Falle eines Bruchs so gering wie möglich gehalten wird. Sie müssen ausreichend beständig gegenüber vorhersehbaren Ereignissen im normalen Straßenverkehr sowie gegenüber atmosphärischen und umweltbedingten Faktoren, thermisch und chemisch sein.“ Schadstoffe und Abrieb Außerdem müssen sie eine niedrige Abbrandgeschwindigkeit aufweisen.

Die Windschutzscheiben müssen außerdem eine ausreichende Transparenz aufweisen und dürfen keine nennenswerte Verformung der durch die Transparenz sichtbaren Objekte oder eine nennenswerte Veränderung ihrer Farben verursachen. Im Falle einer Panne müssen sie dem Fahrer weiterhin eine klare Sicht auf die Straße ermöglichen. Der für Verkehr zuständige Minister legt per Beschluss die Anwendungsbedingungen dieses Artikels fest. Sie legt insbesondere die Zulassungsbedingungen für die verschiedenen Kategorien von in Fahrzeugen eingebauten Fenstern fest. Der Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels oder der Bestimmungen zu seiner Anwendung wird mit der für Verstöße der dritten Klasse vorgesehenen Geldbuße geahndet.“

Artikel R325-5:

„Wenn die Sperrungsentscheidung auf einem Verstoß gegen die Vorschriften über den Zustand oder die Ausstattung des Fahrzeugs beruht, darf sie nur an einem Ort wirksam werden, an dem der Fahrer des Fahrzeugs wahrscheinlich Mittel finden wird, um den Verstoß zu beenden.

Diese Möglichkeit kann nur insoweit genutzt werden, als das Fahrzeug unter zufriedenstellenden Sicherheitsbedingungen zu diesem Ort begleitet werden kann. Der Fahrer kann auch ermächtigt werden, einen qualifizierten Fachmann mit dem Abschleppen seines Fahrzeugs zur Reparatur zu beauftragen. Die Immobilisierung wird dann am Reparaturort wirksam.“

Unter bestimmten Bedingungen können wir außerhalb unserer Räumlichkeiten in den Städten Marseille, Aubagne, Aix en Provence, Allauch, Arles, Aureille, Auriol, Bouc bel air, Cabriès, Cassis, la Ciotat, Toulon, Fos-sur-mer, Istres tätig sein , Vitrolles, Salon de Provence und andere.

Bei Dark Tint Marseille können wir Ihre Autoscheiben ab 100 € tönen. Der Preis hängt vom Fahrzeugtyp, der Marke und der Anzahl der Scheiben ab, die Sie tönen möchten. Fragen Sie uns nach einem maßgeschneiderten und unverbindlichen Angebot.

Unsere Werkstatt für Dark Tint Marseille befindet sich unter der folgenden Adresse: 691, avenue de la fleuride - ZI Les Paluds 13400 AUBAGNE.

Wir begrüßen Sie Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 15:00 Uhr.

Dark Tint Marseille, der Experte für Folien und Glasuren, DARK TINT MARSEILLE ist in seiner Werkstatt in AUBAGNE tätig, mit oder ohne Termin, je nach bestellter Dienstleistung und Verfügbarkeit.

Unsere Dark Tint Marseille-Techniker können auch nach AUBAGNE (13400) und in die umliegenden Städte reisen, darunter: Marseille (13000); Peypin (13124); Cassis (13260); Roquevaire (13260); Gémenos (13420); La Ciotat (13600); Trets (13530); Auriol (13390); Plan-de-cuques (13380); Allauch (13190); Toulon (83000)..

Dark Tint Marseille ist in Aubagne vertreten, einer Gemeinde im Département Bouches-du-Rhône in der Region Provence-Alpes-Côte d'Azur im Südosten Frankreichs. Aubagne liegt ideal zwischen Marseille und Toulon und ist laut INSEE eine Stadt mit 45.410 Einwohnern. Ihr Bürgermeister ist Gérard Gazay.

Aubagne ist eine Gemeinde in den östlichen Vororten von Marseille. Gemessen an der Einwohnerzahl ist sie die fünftgrößte Stadt im Département Bouches-du-Rhône und die dreizehnte in der Provence.

Durch seine wirtschaftliche und kulturelle Dynamik, die heute das Herz der Metropole Aix-Marseille-Provence bildet, und durch seine engagierte provenzalische Identität nimmt der Geburtsort des berühmten Schriftstellers Marcel Pagnol einen einzigartigen Platz vor den Toren von Marseille, Aix-en-Provence und ein Toulon.

Dark Tint Marseille Automobile and Building, Experte für Folien und Verglasungen in Aubagne (13400), bietet die Lieferung und Installation von Folien, einschließlich Dienstleistungen, für Automobile und Gebäude an.